Anleger- & Verbraucherschutz

ANLEGER- & VERBRAUCHERSCHUTZ
Der Verein bietet eine qualifizierte Information und Beratung für Anleger und Verbraucher, insbesondere in den Bereichen der Finanzanlagen, dem Kreditgeschäft, dem Zahlungsverkehr sowie zu den Aspekten Erben und Vererben. Zu diesen Themen gibt es regelmäßig Events und Seminare sowie ein periodisch erscheinender Newsletter.


Viele Finanzprodukte sind von beträchtlicher Komplexität und (nicht nur) für den Investor nicht immer verständlich. Hinzu kommt eine verwirrend hohe Anzahl an gesetzlichen Regelungen und eine nahezu unüberschaubare Rechtsprechung, die nur schwer erkennen lassen, welche Rechte und Möglichkeiten dem Anleger/Investoren zu Verfügung stehen. Der Verein und dessen Netzwerkpartner wissen dies und verfügen über den erforderlichen Durchblick.


Die Rechte und Pflichten sowohl eines Darlehensgebers als auch des Darlehensnehmers sind, insbesondere im Bereich der Immobilienfinanzierung inzwischen in hohem Maße reglementiert. Aus diesem Grund kommt es auch im Darlehensbereich häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien, die einer Klärung bedürfen. Der Verein kann und will den Verbraucher in solchen Fällen unterstützen, wobei eine streitige Auseinandersetzung nicht das primäre Ziel ist.


Die – an sich begrüßenswerte - Internationalisierung des Zahlungsverkehrs hatte notgedrungen zur Folge, dass auch in diesem Bereich komplexe Regelungen entstanden sind, die in aller Regel auf EU-Richtlinien basieren. Hinzu kommt, dass der Bereich der Durchführung des Zahlungsverkehrs zunehmend durch sog. FinTechs, die ein IT-basierte Abwicklung anbieten, durchgeführt wird. Auch hier hat der Verbraucher Rechte, die es erst einmal zu erkennen gilt.

Niemand befasst sich gerne mit der Möglichkeit seines eigenen Ablebens (auch wenn dies niemand zu ändern vermag). Zunehmende Vermögen machen jedoch eine ordnungsgemäße Gestaltung der letztwilligen Verfügung, insbesondere bei internationalen Sachverhalten, unabdingbar. Der Verein verfügt hier über namhafte Experten, die eine qualifizierte Unterstützung und Hilfeleistung anbieten.

Auch Alter, Krankheit und mögliche Handlungsunfähigkeit sind keine Themen, mit denen sich der Mensch gerne beschäftigt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass eines Tages Hilfe zur Lebensführung benötigt wird. Hier stehen verschiedene Arten von Vollmachten – Spezial- oder Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung u.ä. – zur Verfügung, die dem Bedürftigen sowie  denjenigen, die diesen begleiten, helfen, in angemessener und vorsorglicher Weise zu agieren. Der Verein kann auch in diesem Bereich auf kompetente Experten zurückgreifen.

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