Die „EU Richtlinie 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG“ vom 25.11.2020 trat am 24.12.2020 in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber ist gehalten, diese Richtlinie bis zum 25.12.2022 umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesjustizministerium nunmehr einen 141-seitigen Referentenentwurf, der am 22.9.2022 in die Ressortabstimmung gegangen ist, vorgelegt. Dieser hat die Einführung einer EU-Sammelklage – die sog. Abhilfeklage – zum Inhalt.