Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dem AVSB durch Schreiben vom 15.2.2023 die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG) Stellung zu nehmen. Dieser Möglichkeit sind wir gerne nachgekommen.